Buchungsabwicklung und Teilnahmehinweise für Fahrtechnik Kurse und Touren

Mit dem Kauf/ Buchung und/oder der Teilnahme an einem Mountainbike Fahrtechnik Kurs oder einer geführten Mountainbike Tour von smartriders erklärt der/die Teilnehmer/in, dass er/sie die nachfolgende Buchungsabwicklung sowie die Teilnahmehinweise gelesen hat und damit einverstanden ist.

Der Anmeldende trägt auch für alle unter seinem Namen aufgeführten und angemeldeten Teilnehmer die Verantwortung der Vertragspflicht.
 

Buchungsabwicklung

§ 1 Umbuchungen und Rücktritt von Fahrtechnik Kursen und Touren durch den/die Teilnehmer/in
(1) Ein Rücktritt durch den Kunden für eine gebuchte Veranstaltung ist jederzeit vor Beginn der Veranstaltung möglich. Der Rücktritt ist uns gegenüber ausdrücklich zu erklären. Wir empfehlen dies in Textform zu tun und uns per Email oder Post zu senden. Im Falle des Rücktritts steht uns anstelle des vereinbarten Preises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getätigten Aufwendungen zu.

(1.1) Für bis zu 1-tägige Fahrtechnik Kurse und Touren gilt das Rücktritte bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich sind. Bei einem Rücktritt von weniger als 3 Tagen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50% des Preises. Für die anderen 50% des Preises erhält der Kunde einen Gutschein den er für Veranstaltungen gleicher Art einlösen kann oder bei der Bestellung von anderen Kursen oder Touren bei uns verrechnen lassen kann.  Alternativ akzeptieren wir auch eine namentlich benannte Ersatzperson für die gebuchte Veranstaltung.

(1.2) Für mehrtägige Fahrtechnik Kurse und Touren gilt das Rücktritte bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich sind. Bei einem Rücktritt von weniger als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50% des Preises. Für die anderen 50% des Preises erhält der Kunde einen Gutschein den er für Veranstaltungen gleicher Art einlösen kann oder bei der Bestellung von anderen Kursen oder Touren bei uns verrechnen lassen kann. Bei einem Rücktritt von weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 100% des Preises. Wir akzeptieren alternativ auch eine namentlich benannte Ersatzperson für die gebuchte Veranstaltung.

(1.3) Für individuell organisierte Camps und Kurse wird bei Stornierung eine Organisationspauschale von EUR 200,- zusätzlich zu den oben angeführten Rücktrittskosten fällig. Liegt die fällige Summe über dem Veranstaltungspreis, wird maximal der Veranstaltungspreis fällig.

§ 2 Rücktritt des Vertrages durch smartriders
(1) Vor Veranstaltungsbeginn kann smartriders von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner sich mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet. Im diesem Fall kann smartriders eine Entschädigung verlangen.

(2) Wir behalten uns den Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 3 Tage (Zugang der Rücktrittserklärung beim Kunden) vor Veranstaltungsbeginn vor für den Fall, dass eine Teilnehmeranzahl von mindestens 4 Teilnehmern nicht erreicht wird. Sollte bereis zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass diese Teilnehmeranzahl nicht erreicht werden kann, werden wir den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Wir werden alternativ Termine zur Auswahl anbieten. Wenn der Kunde keinen davon wahrnehmen möchte, erstatten wir dem Kunden den Rechnungsbetrag unverzüglich.

(3) Wir behalten uns vor, einzelne Teilnehmer im Falle des Verstosses gegen die oben genannten Teilnahmebedingungen - bei weniger gravierenden Verstößen nach einmaliger erfolgloser Abmahnung - von der Veranstaltung auszuschliessen. Bei Ausschluss nach Beginn der Veranstaltung ist ein Anspruch auf Rückerstattung des Preises ausgeschlossen. Vor Beginn gelten die Bestimmungen in der oben beschriebenen Buchungsabwicklung. § 3 Anspruch bei vorzeitigem Abbruch Nimmt der Kunde nach Veranstaltungsbeginn einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäss angeboten wurden infolge vorzeitigen Abbruchs der Veranstaltung oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung. § 4 Höhere Gewalt, Naturkatastrophen, etc. Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt, z.B. bei Naturkatastrophen, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, sowie durch behördliche Maßnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder unmöglich gemacht, können wir die Veranstaltung vorzeitig abbrechen. Wir werden uns bemühen eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung oder einen Ausweichtermin anzubieten.
 

Teilnahmehinweise

Mit der Anmeldung und/oder der Teilnahme an einer geführten Mountainbike Tour oder einem Fahrtechnik Training von smartriders erklärt der/die Teilnehmer/in, dass er/sie die nachfolgenden Teilnahmehinweise gelesen hat und damit einverstanden ist.

§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) smartriders veranstaltet geführte Mountainbike Touren und Fahrtechnik Kurse. Der individuelle Leiter dieser Touren und Kurse wird im Weiteren als Guide bezeichnet.
(2) Soweit nachfolgend männliche Begriffsbestimmungen verwendet werden schließen diese, soweit anwendbar, die weiblichen Begriffsbestimmungen mit ein.

§ 2 Absage oder Abbruch von Touren
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Durchführung einer ausgeschriebenen Tour oder eines Kurses. Smartriders und / oder der Guide sind jederzeit – auch kurzfristig – berechtigt, die Tour oder den Fahrtechnikkurs ohne Angabe von Gründen abzusagen oder abzubrechen sowie Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
(1) smartriders und/oder der Guide sind berechtigt, die Teilnahme an einer Tour oder einem Fahrtechnikkurs, von der Erfüllung besonderer Bedingungen (wie beispielsweise das Vorliegen bestimmter fahrtechnischer Fähigkeiten) abhängig zu machen. Hierauf wird im Einzelnen in der Ausschreibung zu einer Tour oder einem Fahrtechnikkurs hingewiesen.

(2) Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Tour oder einem Fahrtechnikkurs sind, ein technisch einwandfreies Mountainbike sowie eine ausreichende Pannenausrüstung (u. a. Ersatzschlauch, Flickzeug, Luftpumpe, Werkzeug, etc.). Es ist nicht Aufgabe oder  Verpflichtung des Guide, dem Teilnehmer im Pannenfall technische Unterstützung zu gewähren. Kann die Tour aufgrund einer Panne nicht zu Ende gefahren werden, so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers durchzuführen.
 
(3) Alle Teilnehmer haben für eine ausreichende Schutz- und Sicherheitsausrüstung zu sorgen. Hierzu gehören insbesondere eine den Witterungsbedingungen entsprechende Kleidung sowie eine angemessene Schutzausrüstung (zum Beispiel lange Handschuhe, Protektoren). Die Teilnehmer sind verpflichtet, einen Helm zu tragen, der den aktuellen und einschlägigen Sicherheitsvorschriften entspricht. Alle Teilnehmer haben selbst für eine ausreichende Verpflegung und Getränke zu sorgen.

§ 4 Aufgaben des Guide
(1) Sofern nichts anderes angegeben ist, besteht die Aufgabe des Guide ausschließlich darin, den Teilnehmern den Weg zu zeigen sowie die Orientierung abseits von öffentlichen Straßen und Wegen zu erleichtern. Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass Verlauf und Dauer der Tour, zum Beispiel aufgrund von Witterungs-  und Wege- Bedingungen, jederzeit, auch während der Tour, Änderungen unterliegen können und sich insbesondere somit auch der Zeitpunkt der Rückkehr nach vorne oder nach hinten verschieben kann.

(2) Es ist nicht Verpflichtung des Guide, die konditionellen oder fahrtechnischen Fähigkeiten der Teilnehmer zu beurteilen oder ihnen hierzu Ratschläge zu erteilen.

§ 5 Risiken
(1) Die Teilnahme an einer Veranstaltung von smartriders erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Die Teilnehmer versichern dass sie für den Fall von Schäden, Unfällen und Verletzungen im In- sowie im Ausland kranken-, unfall- und haftpflichtversichert sind.

(2) Den Teilnehmern ist bewusst, dass Mountainbiken sowohl auf, als auch abseits befestigter Straßen, Wegen und Pfaden besondere körperliche Anforderungen stellt und mit spezifischen Gefahren und Risiken verbunden ist. Die Teilnehmer sind sich dabei insbesondere darüber bewusst und nehmen es mit vollem Einverständnis in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden, auch schwersten, Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann.

Die von smartriders durchgeführten Mountainbike Fahrtechnik Kurse und Touren finden vorwiegend im freien Gelände unter zum Teil schwierigen bis sehr schwierigen Bedingungen statt. Insbesondere ungünstige Witterungsverhältnisse wie Regen, Schnee, Nebel oder Staub, können die Verhältnisse zusätzlich erschweren.

Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den, häufig wechselnden Witterungs- und Wege Bedingungen sowie dem Verhalten Dritter ergeben. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegeneren Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur im sehr eingeschränkten Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit vorausgesetzt.

Angaben über den geplanten Wegverlauf, die Länge und Dauer, sowie den konditionellen und/oder fahrtechnischen Schwierigkeitsgrad einer Veranstaltung sind unverbindlich und dienen ausschließlich dazu, den Teilnehmern einen groben Eindruck von den sie zu erwartenden Anforderungen zu geben. Angaben zum fahrtechnischen Schwierigkeitsgrad einer Tour oder eines Fahrtechnik Kurses beziehen sich auf die so genannte Singletrailskala, die unter www.singletrail-skala.de nachzulesen ist.

Die Teilnehmer müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition sowie Selbstüberschätzung oder unzureichende fahrtechnische Fähigkeiten der Teilnehmer können zu einer Gefährdung der eigenen Person oder Anderen führen.

Weder smartriders noch der Guide sind verpflichtet, für eine Absicherung der Strecken zu sorgen oder auf Gefahren hinzuweisen. 

§ 6 Verhalten der Teilnehmer
(1) Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Weg- und Sichtverhältnissen sowie dem persönlichen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise. Weiterhin ist den Anweisungen des/ der verantwortlichen Guides stets Folge zu leisten und die Sicherheitshinweise unbedingt einzuhalten.

(2) Alle Teilnehmer haben ihre, vor allem konditionellen und fahrtechnischen Fähigkeiten selbst einzuschätzen und ihre Fahrweise daran auszurichten. Die durchgeführten Fahrtechnik Kurse und Touren stellen auf jeder Stufe des Könnens hohe Anforderungen an das Material wie auch die körperliche Fitness und Fahrtechnik der Teilnehmer. Die Teilnehmer müssen insbesondere selbst beurteilen, ob sie einen Wegabschnitt sicher und ohne sich oder andere zu gefährden mit dem Mountainbike fahren können; im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt vorher zu besichtigen und/oder das Mountainbike zu schieben oder zu tragen.

(3) Jeder Teilnehmer ist für seinen Gesundheitszustand selbst verantwortlich. Die Einnahme von Medikamenten, kann die Fahrtüchtigkeit einschränken, der Teilnehmer ist dafür verantwortlich dieses Risiko auszuschliessen. Die Teilnahme unter Drogen und/oder dem Einfluss von Alkohol ist strengstens untersagt. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol, Drogen oder Medikamente, führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. Die hierfür entstehenden Kosten, zum Beispiel durch Rücktransport, Stornierungsgebühren, etc., trägt der Teilnehmer.

(4) Alle Teilnehmer haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten. 

§ 7 Haftung von smartriders
Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil und versichert, dass er für den Fall von Schäden, Unfällen und Verletzungen kranken- unfall- und haftpflichtversichert ist. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift auch, dass er körperlich und geistig fit genug ist für die Veranstaltung. Wir haften nicht für Unfälle, die durch den Teilnehmer selbst hervorgerufen werden oder die auf die Handlungen des Teilnehmers zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere wenn der Teilnehmer den Anweisungen des Guide zuwiderhandelt.

Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen mit Ausnahme von folgenden Fällen:

Für Ansprüche von Schäden, die durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haften wir stets unbeschränkt bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmässig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns und unseren Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischer Weise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Wir haften nicht für Beschädigungen von Material, Ausrüstung oder sonstigen Gegenständen der Teilnehmer, die im Rahmen unserer Veranstaltung beschädigt werden, sowie für den Verlust von Wertgegenständen, es sei denn, die Schäden bzw. der Verlust ist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.
Soweit die Haftung von smartriders ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Im Falle eines Schadens ist, soweit möglich, der Guide unverzüglich vor Ort unter Angabe von Name und Wohnanschrift zu informieren. Darüber hinaus ist ein Unfall unverzüglich an smartriders unter der oben veröffentlichten Adresse zu melden. Die Meldung hat schriftlich zu erfolgen.
 
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